Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 GELTUNGSBEREICH

Für die Geschäftsbeziehung sowie für alle zukünftigen Geschäfte zwischen der Firma East Werbung, Inhaber Henning Heise, William-Graf-Platz 2 - 78464 Konstanz (im Folgenden: BALINKO genannt), und den Bestellern gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung oder zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Bestellers erkennt BALINKO nur an, wenn dies ausdrücklich und in Schriftform vereinbart wurde. Im Einzelfall mit dem Bestellern getroffene Vereinbarungen (auch Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Geschäftsbedingungen.

§ 2 ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND

  1. Die Geschäftsbeziehungen zwischen BALINKO und dem Besteller unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Gerichtsstand ist Konstanz, sofern der Besteller Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
  3. Vertragssprache ist deutsch.

§ 3 VERTRAGSSCHLUSS, LIEFERUNG UND LEISTUNG

  1. Der Vertrag kommt durch die Annahme der Bestellung des Kunden durch BALINKO zustande. Preisauszeichnungen im Online-Shop stellen kein Angebot im Rechtssinne dar. BALINKO ist berechtigt, das durch die Bestellung abgegebene Angebot innerhalb von 3 Tagen unter Zusendung einer Auftragsbestätigung anzunehmen. Der Eingang und die Annahme der Bestellung werden dem Kunden per E-Mail bestätigt.
  2. Mit der Auftragsbestätigung übersendet der Verkäufer dem Kunden den Vertragstext sowie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  3. Falls nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung von Waren an die vom Besteller angegebene Lieferadresse. Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Lieferung an ihn übergeben wurde. Dies gilt auch im Falle von Teillieferungen. Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich, sofern nicht ausnahmsweise der Liefertermin verbindlich zugesagt wurde. Dies gilt nicht bei Verträgen mit einem Unternehmer.
  4. Vereinbarte Liefertermine gelten als eingehalten, wenn die Ware zum vereinbarten Liefertermin dem Frachtführer übergeben wurde. Verzögert sich die Versendung versandbereiter Ware aus Gründen, die nicht von East Werbung zu vertreten sind, so kann East Werbung die Waren auf Kosten und Gefahr des Bestellers einlagern.
  5. BALINKO ist berechtigt, andere Unternehmen mit der Durchführung von Aufträgen oder Teilen von Aufträgen zu betrauen. Gläubiger des Vergütungsanspruches bleibt in diesen Fällen BALINKO.
  6. BALINKO behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn eine durch unvorhergesehene Umstände und Hindernisse, insbesondere höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage, Rohstoffmangel oder unverschuldete verspätete Materialanlieferungen, hervorgerufene Liefer- oder Leistungsverzögerung länger als sechs Wochen andauert und diese nicht von BALINKO zu vertreten ist.
  7. Bei Verzug mit der Annahme hat BALINKO zusätzlich zu dem Zahlungsanspruch das Recht, wahlweise einen neuen Liefer- bzw. Leistungstermin zu bestimmen oder vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle der Nichtabnahme kann BALINKO Schadenersatz in Höhe von 15 % der vertraglichen Vergütung geltend machen.
  8. Wenn der Besteller Aufträge, Arbeiten, Planungen und dergleichen ändert oder abbricht, bzw. die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändert, wird er BALINKO alle dadurch anfallenden Kosten ersetzen und BALINKO von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freistellen.

§ 4 NUTZUNGSRECHTE

Der Besteller erwirbt mit der vollständigen Zahlung für die Dauer und im Umfang des Vertrages die Nutzungsrechte an allen von BALINKO im Rahmen dieses Auftrags gefertigten Arbeiten, soweit die Übertragung nach deutschem Recht oder den tatsächlichen Verhältnissen möglich ist, für die Nutzung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.

§ 5 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

  1. Bei der Bestellung von Waren gelten die im Zeitpunkt der Lieferung allgemein geltenden Listenpreise, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart. Im Empfängerland für das Geschäft erhobene Steuern, Taxen usw. übernimmt BALINKO nicht. Zollerhöhungen etc. nach Vertragsabschluss gehen zu Lasten des Bestellers. Bei Prospektangaben bleiben Änderungen ausdrücklich vorbehalten.
  2. Warenlieferungen sind sofort nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, es sei denn, andere Zahlungsbedingungen sind schriftlich vereinbart. BALINKO behält sich vor, generell per Nachnahme zu liefern. Schecks, Wechsel und sonstige Zahlungsmittel werden nur erfüllungshalber entgegengenommen und ändern nichts an der Fälligkeit, wobei Kosten zu Lasten des Bestellers gehen. Sofern der Sitz des Bestellers außerhalb Deutschlands ist, liefert BALINKO nur gegen Vorkasse. Die Lieferung von bei Internet-Käufen erworbenen Waren an den Besteller erfolgt erst nach Eingang des Kaufpreises.
  3. Die Vergütung für erbrachte Dienstleistungen ist vom Besteller sofort nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, es sei denn, andere Zahlungsbedingungen sind schriftlich vereinbart. Schecks, Wechsel und sonstige Zahlungsmittel werden nur erfüllungshalber entgegengenommen und ändern nichts an der Fälligkeit, wobei Kosten zu Lasten des Bestellers gehen.

§ 6 EIGENTUMSVORBEHALT

  1. Die gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung aller Forderungen aus dem Vertrag im Eigentum von BALINKO, im Falle, dass der Besteller eine juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit ist, auch darüber hinaus aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich aller Forderungen, die BALINKO im Zusammenhang mit dem Vertrag zustehen.
  2. Bei Zahlungsverzug des Bestellers, auch aus anderen und zukünftigen Lieferungen oder Leistungen durch BALINKO, oder bei Vermögensverfall des Bestellers kann BALINKO vom Vertrag zurücktreten und ist dazu berechtigt, die Geschäftsräume des Bestellers zu betreten und die Vorbehaltsware an sich zu nehmen. Im Falle einer Vergütung nach Rücknahme sind BALINKO und der Besteller sich einig, dass diese zum gewöhnlichen Verkehrswert des Vertragsgegenstandes im Zeitpunkt der Rücknahme erfolgt. Der Besteller trägt sämtliche Kosten der Rücknahme und Verwertung; Verwertungskosten werden ohne Nachweis mit 5 % des gewöhnlichen Verkaufswertes vereinbart, wobei eine Erhöhung oder Reduzierung auf Nachweis von BALINKO oder durch den Besteller möglich ist.
  3. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts oder die Pfändung des Liefergegenstands durch BALINKO gelten nicht als Vertragsrücktritt, sofern der Besteller Kaufmann ist.
  4. Für Test- und Vorführzwecke gelieferte Gegenstände verbleiben im Eigentum von BALINKO. Sie dürfen vom Besteller nur aufgrund gesonderter schriftlicher Vereinbarung über den Test- und Vorführzweck hinaus benutzt werden.

§ 7 AUFRECHNUNG, ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT

Das Recht zur Aufrechnung steht dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche von BALINKO anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 8 MÄNGELHAFTUNG

  1. Die von BALINKO in Typenlisten, Prospekten, Druckschriften und auf der Internetseite gemachten Angaben stellen keine Beschaffenheitsgarantie im Sinne von § 443 BGB dar.
  2. Berechtigte Mängelrügen können nur berücksichtigt werden, wenn sie innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware gegenüber BALINKO angemeldet werden. Als berechtigte Mängel gelten insbesondere technische Unzulänglichkeiten, die nach dem bisherigen Stand der Technik vermeidbar gewesen wären. Bei nicht offensichtlichen Mängeln gilt, sofern der Kunde gewerblich tätig ist, eine Anzeigefrist von 12 Monaten ab Ablieferung der Ware beim Kunden. Ist der Kunde Verbraucher, gilt für nicht offensichtliche Mängel eine Anzeigefrist von 24 Monaten ab Ablieferung beim Kunden.
  3. Bei berechtigten Mängeln ist die Ware nach vorheriger Absprache oder Aufforderung an BALINKO zurückzusenden.
  4. Liegt ein nicht unerheblicher Mangel der Kaufsache vor, kann der Kunde Nacherfüllung (Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung) verlangen. Schlägt die Nacherfüllung auch beim zweiten Mal fehl, kann der Kunde bei einem nicht unerheblichen Mangel vom Vertrag zurücktreten oder eine Minderung des Kaufpreises fordern.
  5. Bei berechtigtem Rücktritt vom Vertrag oder einer berechtigten Kaufpreisminderung wird dem Kunden der entsprechende Betrag durch Gutschrift oder, wenn ausdrücklich verlangt, Überweisung erstattet. Bei einer durch den Kunden ohne vorherige Absprache mit BALINKO veranlassten Rücküberweisung hat der Kunde die entstandenen Kosten zu tragen. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden - gleich aus welchen Rechtsgründen - ausgeschlossen. BALINKO haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haftet BALINKO nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Kunden. Soweit die Haftung von BALINKO ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen. Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder ein Personenschaden vorliegt. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Kunde Ansprüche aus § 1, 4 Produkthaftungsgesetz geltend macht. Sofern BALONKO fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht für Sachschäden auf den typischerweise entstehenden Schaden beschränkt.

§ 9 Haftungsausschluss

Eine Haftung nach § 823 BGB aus unerlaubter Handlung durch verdeckte Schäden am zugelieferten Gegenstand wird hiermit ausgeschlossen.

§ 10 Rücknahme oder Umtausch

Kundenspezifisch gefertigte Waren können nicht umgetauscht werden. Rücklieferungen werden nur angenommen, wenn der Lieferant dies vorher schriftlich bestätigt hat.

§ 11 Datenschutz

Die für die Auftragsabwicklung notwendigen Daten werden beim Lieferanten gespeichert. Alle personenbezogenen Daten werden in jedem Fall vertraulich behandelt.

§ 11 Nebenabreden

Nebenabreden bedürfen der Schriftform

§ 11 Ungültigkeit einzelner Bedingungen

Sollte eine dieser Bedingungen ganz oder teilweise ungültig werden, so bleiben die übrigen Bedingungen davon unberührt.

§ 12 Anerkennung dieser Bedingungen

Die vorstehenden Bedingungen gelten als rechtsverbindlich und vom Besteller anerkannt, sofern nicht andere Vereinbarungen getroffen wurden, die vom Lieferanten schriftlich bestätigt worden sind.

Stand 26.01.2011

Lesen Sie auch die Bestimmungen zum Widerrufsrecht.